Ratgeber für Österreich
Kaution fruchtbringend veranlagen und den Mieter richtig informieren
Was § 16b MRG vom Vermieter verlangt, wie die Verzinsung der Kautions-Sparkuche gerechnet wird und wie das Informationsschreiben an den Mieter aussehen sollte.
Warum Vermieter über die Kautionsveranlagung informieren müssen
Das Mietrechtsgesetz schreibt vor, wie eine Geldkaution anzulegen ist: Nach § 16b MRG ist sie auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen – der Mieter soll also den Ertrag der Anlage erhalten. Andere Veranlagungsarten sind zulässig, wenn sie die Kaution gleich gut verzinsen, durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sind, klar vom Vermögen des Vermieters getrennt sind und bei dessen Insolvenz einer Absonderung zugunsten des Mieters zugänglich sind.
Auf Verlangen des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, ihn schriftlich über die Veranlagung zu informieren. In der Praxis fehlt dieses Schreiben oft – gerade wenn die Kaution vor Jahren übergeben wurde und Bankunterlagen oder Zinsgutschriften schwer auffindbar sind. Genau hier setzt der Rechner an: Er rechnet die Verzinsung über die gesamte Laufzeit nach und erzeugt ein druckfertiges Informationsschreiben.
So verwenden Sie den Rechner
Tragen Sie zuerst den Kautionbetrag ein – üblich sind drei Brutto-Monatsmieten, der Rechner akzeptiert aber jeden Betrag mit zwei Nachkommastellen. Wählen Sie anschließend den Beginn der Veranlagung (Übergabe der Kaution) und, falls die Kaution bereits aufgelöst wurde, das Ende. Standardmäßig rechnet der Rechner bis zum aktuellen Monat.
Für jedes Kalenderjahr ist ein Zinssatz hinterlegt. Vorbefüllt ist der durchschnittliche Spareinlagenzinssatz Österreichs (täglich fällige Spareinlagen privater Haushalte, Bestand) laut OeNB-Zinssatzstatistik. Die Jahresübersicht direkt im Rechner zeigt die Referenzwerte samt Zeitraum und Quelle – dort sehen Sie auch, welche Sätze Sie mit dem Zinssatz Ihrer Bank überschrieben haben. Über den Vergleichsmaßstab wählen Sie aus, ob täglich fällige Spareinlagen (der gesetzliche Regelfall) oder Einlagen mit Laufzeit bis zu zwei Jahren als Benchmark gelten soll. Tragen Sie stattdessen den Zinssatz ein, den Ihre Bank tatsächlich gutgeschrieben hat – meist steht er im Jahreskontoauszug oder in den Zinsgutschriften. Jahre ohne Eintrag werden mit dem Durchschnittszinssatz gerechnet.
Wie gerechnet wird
Der Rechner bildet die übliche Sparbuchlogik nach: Zinsen werden jährlich zum Jahresende gutgeschrieben, für Ein- und Austrittsjahre wird aliquot nach Monaten abgerechnet. Jeder Zinsertrag wird kaufmännisch auf Cent gerundet und dem Kapital zugeschlagen, sodass das Endkapital dem Sparbuch entspricht. Der ausgewiesene Durchschnittszinssatz ist zeitgewichtet: Ein Jahr mit 2 % zählt doppelt so viel wie ein halbes Jahr mit 2 %.
Neben dem Endkapital und der Zinssumme zeigt der Rechner den durchschnittlichen Spareinlagenzinssatz Österreichs für denselben Zeitraum. Liegt Ihre Veranlagung darüber, war sie im Schnitt besser als der Branchendurchschnitt. Optional wird auch die Realrendite ausgewiesen – der Durchschnittszinssatz abzüglich der durchschnittlichen Inflation (VPI 2000). Sie zeigt, wie viel Kaufkraft die Kaution real erhalten hat.
Veranlagungen vor 2003 und Schilling-Zeiten
Die hinterlegte Referenzreihe beginnt mit dem Jahr 2003, dem ersten Jahr der einheitlichen Euro-Zinssatzstatistik. Veranlagungen, die früher begannen, rechnet der Rechner ab 2003 mit den verfügbaren Werten; für davor liegende Jahre wird der früheste verfügbare Referenzsatz als Näherung verwendet und im Ergebnis ausgewiesen.
Tragen Sie für die Schilling-Jahre die tatsächlich gutgeschriebenen Sparbuchzinssätze Ihrer Bank ein – diese Daten liegen vollständig in Ihren Unterlagen und ergeben das genauere Ergebnis als jede Referenzreihe.
Das Informationsschreiben an den Mieter
Aus den Eingaben erzeugt der Rechner ein druckfertiges Schreiben: Anschriften von Vermieter und Mieter, Anlageart und Anlagedauer, erzielte Zinsen, durchschnittlicher Zinssatz und aktueller Kontostand sowie der gesetzliche Hinweis auf § 16b Abs 1 MRG. Über den Button „Drucken / als PDF speichern“ öffnet sich der Druckdialog des Browsers, der das Schreiben ohne Bildschirmelemente als sauberes Dokument ausgibt.
Wichtig: Das Muster ist nicht juristisch geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Gleichen Sie alle Angaben mit den Kontounterlagen Ihrer Bank ab, bevor Sie das Schreiben an den Mieter senden.
So entstehen die Ergebnisse
Beispiel 1: drei Jahre mit festem Zinssatz
Eine Kaution von € 3.000,00 wird mit 2 % pro Jahr verzinst. Nach dem ersten Jahr stehen € 3.060,00, nach dem zweiten € 3.121,20 und nach dem dritten € 3.183,62 – der Zinsertrag von € 183,62 setzt sich aus € 60,00, € 61,20 und € 62,42 zusammen, weil die Zinsen jeweils mitverzinst werden. Der Rechner zeigt diese Kette Jahr für Jahr statt nur Anfangs- und Endwert.
Beispiel 2: Rumpfjahr und Vergleich mit dem Durchschnitt
Beginnt die Veranlagung im Juli, werden für das erste Jahr nur sechs Monate verzinst: Bei 2 % ergibt das für € 1.000,00 genau € 10,00 statt € 20,00. Der Durchschnittszinssatz wird zeitgewichtet berechnet, der Vergleichssatz aus der hinterlegten OeNB-/EZB-Reihe über denselben Zeitraum. Liegt die eigene Veranlagung dauerhaft unter dem Durchschnitt, ist das ein Hinweis, mit der Bank über die Veranlagungsform zu sprechen.
Fragen zur Kautionsveranlagung
Muss ich meinen Mieter über die Kautionsveranlagung informieren?
Ja. Nach § 16b Abs 1 MRG ist der Mieter auf Verlangen schriftlich über die Veranlagung der Geldkaution zu informieren. Das Schreiben muss insbesondere die Anlageform und den Ertrag umfassen.
Was bedeutet „fruchtbringend veranlagt“?
Die Geldkaution ist so anzulegen, dass der Mieter den Ertrag erhält – klassisch auf einem Sparbuch. Andere Anlagen sind nur zulässig, wenn sie die Kaution gleich gut verzinsen, gesetzlich abgesichert und getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt sind.
Welchen Zinssatz soll ich eintragen?
Am besten den tatsächlich von Ihrer Bank gutgeschriebenen Sparbuchzinssatz des jeweiligen Jahres – er steht im Kontoauszug oder in der Zinsgutschrift. Ohne Eintrag rechnet der Rechner mit dem durchschnittlichen österreichischen Spareinlagenzinssatz.
Wird die Kaution mit Zinseszins gerechnet?
Ja. Die gutgeschriebenen Zinsen erhöhen den Stand am Jahresende und werden im Folgejahr mitverzinst – so führt es ein Sparbuch. Rumpfjahre werden aliquot nach Monaten berücksichtigt.
Warum beginnt die Referenzreihe erst 2003?
Die einheitliche Euro-Zinssatzstatistik von EZB und OeNB beginnt 2003. Für frühere Jahre tragen Sie die historischen Sparbuchzinssätze Ihrer Bank ein; der Rechner verwendet für diese Jahre als Näherung den frühesten verfügbaren Referenzsatz.
Welche Referenzreihe passt zu meiner Veranlagung?
Als Maßstab dient standardmäßig der Zinssatz täglich fälliger Spareinlagen – § 16b MRG verlangt eine Veranlagung, über die jederzeit verfügt werden kann, weil die Kaution nach Mietende zurückzugeben ist. Haben Sie die Kaution bewusst gebunden (etwa als Einlage mit zweijähriger Laufzeit), können Sie im Rechner auf die Laufzeit-Reihe umschalten und prüfen, ob sich die Bindung tatsächlich gelohnt hat.
Ist das erstellte Schreiben rechtlich geprüft?
Nein. Das Schreiben ist ein Muster ohne Rechtsberatung. Prüfen Sie die Angaben anhand Ihrer Bankunterlagen und lassen Sie Zweifelsfälle rechtlich beraten.
Quellen und rechtlicher Hinweis
Stand: 8. Oktober 2026. Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor dem Informationsschreiben die Kontounterlagen Ihrer Bank und die jeweils aktuelle Rechtslage.