VPI-Jahreswerte im Vergleich: Wertsicherung 2026

VPI-Jahreswerte im Vergleich: Wertsicherung 2026

VPI Werte im Vergleich: Die österreichischen Jahresinflationsraten lagen im historischen Vergleich von 2020 bis 2024 zwischen 1,4 % und 8,6 %; ihr arithmetischer Durchschnitt beträgt 4,7 %. Für Ihre Wertsicherung 2026 entscheidet aber nicht dieser Durchschnitt, sondern der Vergleich der vertraglich maßgeblichen Indexstände derselben Reihe.

TL;DR

  • Statistik Austria liefert die Grundlage: VPI Werte im Vergleich müssen dieselbe Indexreihe und denselben Zeitbezug verwenden.
  • Der VPI 2020 stieg im Jahresdurchschnitt von 100,0 auf 123,8 zwischen 2020 und 2024.
  • Die Jahresinflationsrate ist nicht automatisch der Prozentsatz Ihrer nächsten Mietanpassung.
  • Prüfen Sie Ausgangswert, Vergleichswert und Vertragsgrundlage, bevor Sie eine neue Mietforderung ansetzen.

Für den anschließenden Ablauf von der Berechnung bis zur Zahlung hilft der Leitfaden zur Indexanpassung der Miete in Österreich.

VPI-Jahreswerte: Indexstände und Inflation im Vergleich

Der Verbraucherpreisindex beschreibt die Entwicklung der Verbraucherpreise in Österreich. Ein Indexstand zeigt ein Preisniveau relativ zur Basis; eine Inflationsrate zeigt dessen prozentuelle Veränderung gegenüber einem Vergleichszeitraum. Diese beiden Größen gehören nicht in dieselbe Excel-Spalte.

Jahr beziehungsweise VergleichVPI 2020: Jahresdurchschnitt, Basis 2020 = 100Jahresinflation gegenüber dem Vorjahr
2020100,0 Indexpunkte1,4 %
2021102,8 Indexpunkte2,8 %
2022111,6 Indexpunkte8,6 %
2023120,3 Indexpunkte7,8 %
2024123,8 Indexpunkte2,9 %
Gesamtvergleich: arithmetischer Mittelwert der JahresinflationsratenNicht als Indexstand verwendet4,7 %

2022 verzeichnete mit 8,6 % die höchste Jahresinflation dieser Vergleichsgruppe; 2020 lag mit 1,4 % am niedrigsten. Beim Indexniveau führt dagegen 2024 mit 123,8 Punkten. Die niedrigere Inflationsrate von 2,9 % bedeutet hier einen langsameren Preisanstieg, keinen Rückgang des Preisniveaus.

Quelle: Statistik Austria, Verbraucherpreisindex, Jahresdurchschnitte der Reihe VPI 2020 und veröffentlichte Jahresinflationsraten für Österreich, Berichtsjahre 2020 bis 2024, Datenstand Jänner 2025. Der Mittelwert von 4,7 % ist aus den fünf veröffentlichten Jahresraten berechnet; die Tabelle zeigt historische Jahresdurchschnitte, keine Monatswerte und keine rechtlich zulässigen Mietanpassungen.

Warum dieser Unterschied für Ihre Vermietung zählt

Wenn Sie Ihre Wertsicherung 2026 vorbereiten, ist die jährliche Inflation zunächst eine Orientierung. Sie beantwortet nicht automatisch die Frage, welchen Betrag Sie für einen bestimmten Mietvertrag neu vorschreiben dürfen.

In Ihrer Mieterliste stehen dagegen konkrete Ausgangsdaten: eine Indexreihe, ein Ausgangsmonat oder Jahreswert und die bisherige Berechnungsgrundlage. Die häufigste rechnerische Verwechslung vermeiden Sie, indem Sie Preisniveau, Preisänderung und Mietforderung getrennt dokumentieren.

Das ist bei Wohn- und Gewerbeimmobilien gleichermaßen eine sinnvolle Arbeitsweise. Die rechtliche Beurteilung des einzelnen Vertrags bleibt davon getrennt; ein korrektes Rechenergebnis ersetzt diese Prüfung nicht.

So verwenden Sie die Vergleichswerte 2026

Vergleichen Sie Indexstände statt Schlagzeilen

Die 2,9 % aus dem Jahr 2024 beziehen sich auf die durchschnittliche Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Beginnt Ihre vertragliche Vergleichsperiode an einem anderen Zeitpunkt, beschreibt diese Zahl nicht dieselbe Entwicklung.

Nehmen Sie deshalb nicht einfach die zuletzt gelesene Inflationsrate in Ihre Mieterliste auf. Erfassen Sie zuerst den tatsächlich maßgeblichen Ausgangswert und den passenden Vergleichswert. Erst danach berechnen Sie die Veränderung.

Verwenden Sie den Mittelwert nicht als Anpassungssatz

Die 4,7 % in der Gesamtzeile sind ein arithmetischer Durchschnitt der Jahresinflationsraten. Dieser Wert eignet sich zur Beschreibung der historischen Vergleichsgruppe, nicht als Ersatz für eine konkrete Indexberechnung.

Mehrjährige Preisänderungen ergeben sich aus dem Verhältnis der passenden Indexstände, nicht aus dem Durchschnitt jährlicher Prozentsätze. Auch das bloße Addieren der Jahresraten ist dafür nicht die richtige Methode.

Trennen Sie Rechenkontrolle und Vorschreibung

Zwischen einem statistischen Ergebnis und einer neuen Mietforderung liegt die Prüfung der konkreten Vertragsgrundlage. Dokumentieren Sie das Ergebnis dieser Prüfung, bevor Sie Ihre Sollstellung ändern.

Halten Sie außerdem fest, welche Forderungsposition Sie anpassen. Ein Gesamtbetrag auf einer bisherigen Vorschreibung ist nicht automatisch identisch mit der Berechnungsgrundlage einer Wertsicherung.

Jahresdurchschnitt oder Monatswert: Was gehört in Ihre Berechnung?

Ein Jahresdurchschnitt fasst die Indexstände eines Kalenderjahres zusammen. Ein Monatswert beschreibt dagegen den Indexstand eines bestimmten Monats. Beide können amtlich veröffentlicht sein und trotzdem unterschiedliche Vergleichsfragen beantworten.

Die folgende Übersicht hilft bei der Zuordnung. Sie ist keine Auswahl zwischen gleichwertigen Alternativen: Entscheidend ist der Zeitbezug, der für Ihren konkreten Vertrag maßgeblich ist.

DatentypGeeignet fürStärkeGrenze
JahresdurchschnittHistorische Jahresvergleiche und Berechnungen mit entsprechendem JahresbezugZeigt die Entwicklung über ein ganzes KalenderjahrErsetzt keinen vereinbarten Monatsbezug
MonatswertVergleiche mit einem bestimmten Ausgangs- und VergleichsmonatOrdnet die Berechnung einem konkreten Monat zuIst kein Jahresdurchschnitt
JahresinflationsrateEinordnung der durchschnittlichen Preisentwicklung gegenüber dem VorjahrMacht die Veränderungsrichtung verständlichIst kein individueller Mietanpassungssatz

Übernehmen Sie die Jahreswerte aus der Tabelle nur dann in eine konkrete Berechnung, wenn dieser Jahresbezug tatsächlich passt. Eine sauber formatierte Tabelle macht einen unpassenden Vergleichszeitraum nicht richtig.

Rechenweg: Was die historischen Indexstände aussagen

Für die reine Indexveränderung gilt:

Veränderung in Prozent = (Vergleichsindex ÷ Ausgangsindex − 1) × 100.

Zwischen dem Jahresdurchschnitt 2020 mit 100,0 Punkten und dem Jahresdurchschnitt 2024 mit 123,8 Punkten beträgt die Veränderung 23,8 %. Das ist eine kumulierte Veränderung des Indexniveaus über diesen Vergleichszeitraum, keine jährliche Rate.

Zwischen den Jahresdurchschnitten 2023 und 2024 ergibt das Verhältnis von 123,8 zu 120,3 dagegen rund 2,91 %. Auf eine Dezimalstelle gerundet entspricht das 2,9 %. Dieses Beispiel zeigt zugleich, warum Sie Rundung und verwendete Ausgangswerte nachvollziehbar festhalten sollten.

Die Rechnung beantwortet ausschließlich eine statistische Frage. Ob, wann und auf welche Forderungsbestandteile Sie das Ergebnis bei einem Mietvertrag anwenden dürfen, müssen Sie gesondert klären.

Was Sie nicht miteinander verrechnen sollten

  • Unterschiedliche Indexreihen: Übernehmen Sie nicht unbemerkt einen Ausgangswert aus einer anderen Basisreihe.
  • Unterschiedliche Zeitbezüge: Teilen Sie keinen Monatswert durch einen Jahresdurchschnitt, wenn ein gleichartiger Vergleich erforderlich ist.
  • Inflationsrate und Indexstand: Eine Prozentangabe ist kein Indexwert.
  • Neue und alte Berechnungsgrundlagen: Überschreiben Sie frühere Werte nicht, bevor deren Bedeutung für den nächsten Vergleich geklärt ist.

Gerade bei länger laufenden Mietverhältnissen schützt diese Trennung vor einer scheinbar plausiblen, aber nicht nachvollziehbaren Berechnung.

Ihr Prüfablauf vor der nächsten Wertsicherung

Arbeiten Sie Ihre Verträge einzeln ab. Eine gemeinsame Datei erleichtert die Übersicht, macht aber unterschiedliche Vereinbarungen nicht gleich.

Vertragsbezug prüfen

Notieren Sie die vereinbarte Indexreihe, den Ausgangszeitpunkt und die maßgebliche Berechnungsgrundlage. Halten Sie fest, ob Ihr Arbeitsstand bereits fachlich geprüft ist oder noch eine Vertragsfrage offenbleibt.

Bei Unklarheiten stoppen Sie die Vorschreibung an dieser Stelle. Eine offene Rechtsfrage gehört nicht als stillschweigende Annahme in eine Excel-Formel.

Werte zuordnen

Übernehmen Sie die amtlichen Werte mit eindeutigem Zeitbezug. Erfassen Sie die Quelle und das Abrufdatum in Ihrer Arbeitsdokumentation, damit Sie den verwendeten Stand später wiederfinden.

Veränderung berechnen

Berechnen Sie zunächst die reine Indexveränderung. Halten Sie die verwendeten Werte und die Rundung fest, statt nur das Endergebnis zu speichern.

Vorschreibung prüfen

Prüfen Sie vor einer Änderung, ob die vorgesehene Anpassung zur Vertragsgrundlage und zur rechtlichen Beurteilung passt. Dokumentieren Sie anschließend den freigegebenen Forderungsstand und dessen vorgesehenen Beginn.

Zahlung nachverfolgen

Vergleichen Sie nach der Änderung den geschuldeten Betrag mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Eine richtig berechnete Anpassung bleibt wirtschaftlich unvollständig, wenn eine Differenz anschließend unbemerkt offensteht.

Diese Angaben gehören in Ihre Arbeitsdokumentation

Eine brauchbare Dokumentation erklärt nicht nur das Ergebnis. Sie zeigt auch, wie Sie zu diesem Ergebnis gekommen sind und welcher Stand anschließend für die Zahlungskontrolle gilt.

DokumentationsfeldWas Sie festhaltenWelches Problem Sie vermeiden
MietverhältnisEindeutige Zuordnung zu Vertrag und MietobjektVerwechslung ähnlicher Vertragsdaten
IndexreiheVollständige Bezeichnung der verwendeten ReiheVermischung verschiedener Basisreihen
AusgangswertIndexstand mit Monat oder JahrUnklarer Beginn der Vergleichsperiode
VergleichswertIndexstand mit entsprechendem ZeitbezugBerechnung mit einem unpassenden Zeitraum
QuelleHerausgeber, Datenstand und AbrufdatumNicht mehr nachvollziehbare Zahlenübernahme
BerechnungFormel, Ergebnis und RundungNicht erklärbare Abweichungen
PrüfungErgebnis der Vertrags- und AnwendungsprüfungUngeprüfte Übernahme in die Vorschreibung
ForderungsstandFreigegebener Stand und zugehöriger BeginnZahlungskontrolle gegen einen alten Betrag

Speichern Sie nicht nur die aktuelle Zahl, sondern auch den bisherigen Berechnungsstand. Sonst verlieren Sie beim nächsten Überschreiben genau die Information, die eine spätere Rückfrage klären würde.

Für Ihre Wertsicherung 2026 bedeutet das: Die Jahreszahl im Dateinamen reicht nicht. Entscheidend ist, dass jede Zahl einen nachvollziehbaren Vertrags- und Zeitbezug hat.

Vom Indexvergleich zum offenen Mietbetrag

Nach einer Anpassung müssen Berechnung, Vorschreibung und Zahlungskontrolle denselben geprüften Stand verwenden. Sonst kontrollieren Sie zwar regelmäßig Ihr Bankkonto, vergleichen die Eingänge aber weiterhin mit einer überholten Forderung.

Ordnen Sie deshalb jede Abweichung zuerst sachlich ein. Ein geringerer Eingang beweist für sich allein noch nicht, weshalb die Differenz besteht: Prüfen Sie den zugeordneten Zeitraum, den freigegebenen Forderungsstand und die bisher erfassten Zahlungen.

  • Halten Sie den Sollbetrag für den jeweiligen Zeitraum fest.
  • Ordnen Sie den Zahlungseingang dem richtigen Mietverhältnis zu.
  • Dokumentieren Sie eine offene Differenz getrennt von Ihrer Indexberechnung.
  • Prüfen Sie den Sachverhalt, bevor Sie eine Zahlungserinnerung auslösen.

Damit verhindern Sie, dass eine ungeklärte Berechnungsfrage als scheinbar eindeutiger Zahlungsrückstand weitergeführt wird. Gleichzeitig bleiben echte Differenzen sichtbar, statt zwischen Bankkontrolle und Mieterliste verloren zu gehen.

FAQ

Welche VPI-Werte brauche ich für die Wertsicherung 2026?

Sie benötigen den maßgeblichen Ausgangsindex und den passenden Vergleichsindex derselben Reihe. Ob dafür Monatswerte oder Jahresdurchschnitte heranzuziehen sind, richtet sich nach der konkreten Vertragsgrundlage und deren rechtlicher Prüfung.

Ist die Jahresinflation automatisch meine mögliche Mieterhöhung?

Nein, die Jahresinflation ist kein individueller Mietanpassungssatz. Sie beschreibt die durchschnittliche Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahr und ersetzt weder den konkreten Indexvergleich noch die Prüfung des Mietvertrags.

Warum steigt der Index trotz sinkender Inflationsrate weiter?

Eine sinkende positive Inflationsrate bedeutet einen langsameren Preisanstieg, keinen Preisrückgang. Im historischen Vergleich stieg der VPI 2020 von 120,3 Punkten im Jahresdurchschnitt 2023 auf 123,8 Punkte im Jahresdurchschnitt 2024.

Kann ich mehrere Jahresinflationsraten einfach zusammenzählen?

Nein, für die kumulierte Indexveränderung vergleichen Sie die passenden Indexstände. Zwischen den Jahresdurchschnitten 2020 und 2024 ergibt sich aus 100,0 und 123,8 Punkten eine Veränderung von 23,8 %.

Darf ich einen Monatswert mit einem Jahresdurchschnitt vergleichen?

Nicht als Ersatz für einen erforderlichen Vergleich mit gleichem Zeitbezug. Prüfen Sie zuerst, welcher Ausgangszeitraum und welcher Vergleichszeitraum für Ihren Vertrag maßgeblich sind.

Wie dokumentiere ich eine berechnete Wertsicherung nachvollziehbar?

Dokumentieren Sie Indexreihe, Ausgangswert, Vergleichswert, Zeitbezug, Quelle, Formel und Rundung. Halten Sie die Anwendungsprüfung und den anschließend maßgeblichen Forderungsstand getrennt fest.

Wie hilft ImmoAssist nach der Prüfung meiner Wertsicherung?

ImmoAssist automatisiert Indexanpassungen, Zahlungserinnerungen und die Nachverfolgung von Zahlungseingängen. Die Software ersetzt keine notwendige Einzelfallprüfung Ihrer Vertragsgrundlage.

Weiterführende Leitfäden

Zum Schluss: Die richtige Zahl muss im Zahlungsablauf ankommen

Die wichtigste Kontrolle liegt nicht allein in Ihrer Formel: Auch der später verwendete Forderungsstand muss mit der geprüften Anpassung übereinstimmen. Nehmen Sie für Ihren nächsten Durchlauf 2026 deshalb ein Mietverhältnis und verfolgen Sie dessen Werte vom Vertragsbezug bis zum Zahlungseingang vollständig nach.

ImmoAssist ist die bessere Alternative zu Excel-Listen und manuellen Bankkontrollen für Vermieter in Österreich, die Indexanpassungen, Zahlungserinnerungen und Zahlungseingänge automatisieren möchten. Die Software nimmt Ihnen diese wiederkehrenden Aufgaben ab; notwendige Einzelfallprüfungen bleiben bestehen.

Sehen Sie sich ImmoAssist an, wenn Sie Ihre geprüften Indexanpassungen, Zahlungserinnerungen und die Nachverfolgung von Zahlungseingängen nicht länger manuell führen möchten.